| Aktuelles |
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| Ausschreibung von Grundstücken | |
| Die BVVG Bodenverwertungs- und
-Verwaltungs GMBH schreibt als Eigentümerin Grundstücke in Lissa und Zaasch aus. |
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| Die Veröffentlichungen dazu finden Sie auch im Internet unter www.bvvg.de. | |
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Aufsuchender
Beratungsdienst „Von Anfang an“ stellt sich vor Auf der Grundlage
des Aktionsprogrammes des Bundesfamilienministeriums „Frühe Hilfen für
Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ haben sich die Bundesländer
zur Aufgabe gemacht, den Kinderschutz weiter voranzubringen und Familien
frühzeitig Hilfen anzubieten. Das Land Sachsen fördert entsprechend
des „Sächsischen Handlungskonzeptes für präventiven Kinderschutz“
seit einigen Jahren Projekte, welche auf die nachhaltige Stärkung der
frühzeitig einsetzenden Kinderschutzarbeit
zielen. Auch der Landkreis
Nordsachsen beteiligt sich mit einem eigenständigen Projekt hieran: Ab Mitte August 2011
werden vier Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnen des Projektes „Von
Anfang an“ alle Familien mit Neugeborenen in Nordsachsen innerhalb des
ersten Lebensjahres zu Hause besuchen und ihnen dabei eine Mappe mit
wertvollen Informationen überreichen. Sie unterbreiten den Eltern und
ihren Neugeborenen bei Bedarf ein Beratungsangebot z.B. zu staatlichen
und kommunalen Leistungen und wollen bei Alltagsfragen und Problemen
ihre Unterstützung anbieten. Die Mitarbeiterin des Projektesvermitteln
den Eltern auf Wunsch adäquate Angebote und Hilfen in ihrem
unmittelbaren Lebensumfeld. Zunächst stellt
sich das Sozialarbeiterteam allen Eltern mit Neugeborenen in einem
Anschreiben vor und unterbreitet einen Terminvorschlag für den
geplanten Hausbesuch. Die Adressen der Familien erhält das Jugendamt
Nordsachsen durch die Meldebehörenden gemäß § 29 SächsMG. Somit ist
sichergestellt, dass alle Eltern mit Neugeborenen im Landkreis erreicht
werden. |
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| Für den Großraum
Delitzsch ist Kathrin Grasse Tel.
034202/988-6141 |
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zuständig. Bei Rückfragen
steht sie Ihnen gern zur Verfügung. |
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Grundwasseranstieg
im Gebiet der Gemeinde Neukyhna |
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In der letzten Zeit häufen sich in verschiedenen Ortslagen bedauerlicher- weise Probleme mit aufsteigendem Grundwasser. Einige Grundstückseigentümer sind an die Verwaltung herangetreten, um die weitere Verfahrensweise abzuklären und andere versuchen sich selbst zu helfen. |
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| Anfragen von Grundstückseigentümern zum Grundwasseranstieg
in der Gemeinde Neukyhna werden von der zuständigen Stelle der LMVB
in Leipzig bearbeitet. |
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Anschrift: LMBV Walter – Köhn -Straße 2 04356 Leipzig |
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Um eine Übersicht der betroffenen Gebiete zu erhalten, wäre
es hilfreich, wenn Sie eine
Kopie Ihrer schriftlichen Anfrage bzw. des schriftlichen Antrages der
Gemeinde Neukyhna, OT Kyhna, Hauptstraße 29, 04509 Neukyhna, übersenden
würden. Lösch |
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Verschmutzung öffentlicher Anlagen, Straßen und Wege durch Hundekot! Uns
erreichen
immer wieder Beschwerden aus der Gemeinde über Hundekot, der in öffentlichen
Anlagen, auf Straßen und Wegen hinterlassen wird. Dies ist ein Zeichen, dass
den meisten Hundehaltern das Unrechtbewusstsein fehlt, wenn sie mit ihrem Hund
Gassi gehen. Als verantwortungsbewusster Hundehalter sollten Sie im Interesse der Allgemeinheit darauf achten, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ verrichtet. So ist es unverständlich, dass einige Hundehalter im Umfeld von Spielplätzen, Kindergärten und Schulen ihre Hunde die Notdurft verrichten lassen, ohne sich um die Beseitigung des Hundekots zu kümmern. Hierzu sind jedoch die Hundehalter nach den Bestimmungen der Polizeiverordnung des Verwaltungsverbandes Wiedemar, welche Anordnungen gegen das umweltschädliche Verhalten und Lärmbelästigung zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen trifft, verpflichtet. Geregelt wird dies im § 5
Verunreinigung durch Tiere (1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es
untersagt, die Flächen i.S.v. § 2, die regelmäßig Um Ärger wegen Hundekot oder Verschmutzungen durch Hunde zu vermeiden, werden Hundehalter gebeten, ihrer Verpflichtung nachzukommen und dafür Sorge zu tragen, dass der Hund seine Notdurft nicht im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen verrichtet, oder aber, dass die Verschmutzung unverzüglich beseitigt und der Hundekot mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt wird. Sollte den Verpflichtungen nicht nachgekommen werden, wird die Verwaltung die Vergehen jetzt verstärkt mit Geldbußen von mindestens 5,00 bis maximal 1.000,00 € ahnden. Wir möchten auch die Bürger zu mehr Zivilcourage auffordern. Wenn Sie sehen, dass Verschmutzungen nicht beseitigt werden und Ihnen liegt etwas an sauberen Spielplätzen, Grün- und Erholungsanlagen und Wege, können Sie eine Anzeige beim Ordnungsamt des Verwaltungsverbandes Wiedemar, Hauptstraße 29, 04509 Neukyhna abgeben. Um gegen die Verursacher vorgehen zu können, benötigt die Verwaltung folgende Angaben: - Anzeigenerstatter
(Name, Anschrift) Also, sagen wir gemeinsam NEIN zur Verschmutzung durch Hundekot und leisten so einen Beitrag zur Akzeptanz und Toleranz von Hundehaltern und Bürgern, welche keinen vierbeinigen Begleiter haben. |
| Gemeindesatzungen auf unserer Homepage
Satzungen, zum Beispiel die Baumschutzsatzung oder die Hundesteuersatzung unserer Gemeinde finden Sie in dem Verzeichnis Gemeinderat oder klicken Sie hier. |
Gemeinderatsitzung
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