Aktuelles
Ausschreibung von Grundstücken
Die BVVG Bodenverwertungs- und -Verwaltungs GMBH schreibt als Eigentümerin Grundstücke 
in Lissa und Zaasch aus.
Die Veröffentlichungen dazu finden Sie auch im Internet unter www.bvvg.de.

Aufsuchender Beratungsdienst „Von Anfang an“ stellt sich vor

Auf der Grundlage des Aktionsprogrammes des Bundesfamilienministeriums „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ haben sich die Bundesländer zur Aufgabe gemacht, den Kinderschutz weiter voranzubringen und Familien frühzeitig Hilfen anzubieten. Das Land Sachsen fördert entsprechend des „Sächsischen Handlungskonzeptes für präventiven Kinderschutz“ seit einigen Jahren Projekte, welche auf die nachhaltige Stärkung der frühzeitig einsetzenden Kinderschutzarbeit  zielen.

Auch der Landkreis Nordsachsen beteiligt sich mit einem eigenständigen Projekt hieran:

Ab Mitte August 2011 werden vier Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnen

des Projektes „Von Anfang an“ alle Familien mit Neugeborenen in Nordsachsen innerhalb des ersten Lebensjahres zu Hause besuchen und ihnen dabei eine Mappe mit wertvollen Informationen überreichen. Sie unterbreiten den Eltern und ihren Neugeborenen bei Bedarf ein Beratungsangebot z.B. zu staatlichen und kommunalen Leistungen und wollen bei Alltagsfragen und Problemen ihre Unterstützung anbieten. Die Mitarbeiterin des Projektesvermitteln den Eltern auf Wunsch adäquate Angebote und Hilfen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld.

Zunächst stellt sich das Sozialarbeiterteam allen Eltern mit Neugeborenen in einem Anschreiben vor und unterbreitet einen Terminvorschlag für den geplanten Hausbesuch. Die Adressen der Familien erhält das Jugendamt Nordsachsen durch die Meldebehörenden gemäß § 29 SächsMG. Somit ist sichergestellt, dass alle Eltern mit Neugeborenen im Landkreis erreicht werden.

Für den Großraum Delitzsch ist Kathrin Grasse  Tel. 034202/988-6141

zuständig.

Bei Rückfragen steht sie Ihnen gern zur Verfügung.

Grundwasseranstieg im Gebiet der Gemeinde Neukyhna

In der letzten Zeit häufen sich in verschiedenen Ortslagen bedauerlicher- weise Probleme mit aufsteigendem Grundwasser. Einige Grundstückseigentümer sind an die Verwaltung herangetreten, um die weitere Verfahrensweise abzuklären und andere versuchen sich selbst zu helfen.

Anfragen von Grundstückseigentümern zum Grundwasseranstieg in der Gemeinde Neukyhna werden von der zuständigen Stelle der LMVB in Leipzig bearbeitet.

Anschrift:                      LMBV
                                     
Walter – Köhn -Straße 2
                                     
04356 Leipzig


Ansprechpartner:         Frau Papst Tel.:           0341-2222 2006
                                     
Zentrale:                      0341-2222 0      


Unbedingt erforderlich ist eine schriftliche Anfrage oder ein schriftlicher Antrag ( formlos ) des Grundstücks- oder Hauseigentümers. Die LMBV setzt sich nach Erhalt der Anfrage bzw. des Antrages mit den Eigentümern in Verbindung. 

Um eine Übersicht der betroffenen Gebiete zu erhalten, wäre es hilfreich, wenn Sie  eine Kopie Ihrer schriftlichen Anfrage bzw. des schriftlichen Antrages der Gemeinde Neukyhna, OT Kyhna, Hauptstraße 29, 04509 Neukyhna, übersenden würden.

Lösch
Bürgermeisterin

Verschmutzung öffentlicher Anlagen, Straßen und Wege durch Hundekot!

Uns   erreichen immer wieder Beschwerden aus der Gemeinde über Hundekot, der in öffentlichen Anlagen, auf Straßen und Wegen hinterlassen wird. Dies ist ein Zeichen, dass den meisten Hundehaltern das Unrechtbewusstsein fehlt, wenn sie mit ihrem Hund Gassi gehen. 

Alle Bürgerinnen und Bürgern sind sich einig, dass Hundekot nicht nur unästhetisch ist, sondern auch ein Ärgernis, wenn man hinein tritt. Besonders unsere Kinder und Enkelkinder, die in verunreinigten Sandkästen spielen, sind den Bakterien und Krankheitserregern in den Exkrementen ausgesetzt.

Als verantwortungsbewusster Hundehalter sollten Sie im Interesse der Allgemeinheit darauf achten, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ verrichtet. So ist es unverständlich, dass einige Hundehalter im Umfeld von Spielplätzen, Kindergärten und Schulen ihre Hunde die  Notdurft verrichten lassen, ohne sich um die Beseitigung des  Hundekots zu kümmern.

Hierzu sind jedoch die Hundehalter nach den Bestimmungen der Polizeiverordnung des Verwaltungsverbandes Wiedemar, welche Anordnungen gegen das umweltschädliche Verhalten und Lärmbelästigung zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen trifft, verpflichtet. Geregelt wird dies im

§ 5       Verunreinigung durch Tiere

(1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen i.S.v. § 2, die regelmäßig
      von Menschen genutzt werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.
(2) Die entgegen Abs. 1 durch Tiere verursachten Verunreinigungen sind von den jeweiligen
    Tierführern unverzüglich zu beseitigen.
(3) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz bleiben von dieser Regelung unberührt.

Um Ärger wegen Hundekot oder Verschmutzungen durch Hunde zu vermeiden, werden Hundehalter gebeten, ihrer Verpflichtung nachzukommen und dafür Sorge zu tragen, dass der Hund seine Notdurft nicht im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen verrichtet, oder aber, dass die Verschmutzung unverzüglich beseitigt und der Hundekot mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt wird.

Sollte den Verpflichtungen nicht nachgekommen werden, wird die Verwaltung die Vergehen jetzt verstärkt mit Geldbußen von mindestens 5,00 bis maximal 1.000,00 € ahnden. Wir möchten auch die  Bürger zu mehr Zivilcourage auffordern. Wenn Sie sehen, dass Verschmutzungen nicht beseitigt werden und Ihnen liegt etwas an sauberen Spielplätzen, Grün- und Erholungsanlagen und Wege, können Sie eine Anzeige beim Ordnungsamt des Verwaltungsverbandes Wiedemar, Hauptstraße 29, 04509 Neukyhna abgeben. Um gegen die Verursacher vorgehen zu können, benötigt die Verwaltung folgende Angaben:

- Anzeigenerstatter (Name, Anschrift)
- Anzeige gegen Hundebesitzer (Name, Anschrift)
- Angaben zum Sachverhalt, Ort, Datum, Uhrzeit.

Also, sagen wir gemeinsam NEIN zur Verschmutzung durch Hundekot und leisten so einen Beitrag zur Akzeptanz und Toleranz von Hundehaltern und Bürgern, welche keinen vierbeinigen Begleiter haben.

Gemeindesatzungen auf unserer Homepage
Satzungen, zum Beispiel die Baumschutzsatzung oder die Hundesteuersatzung unserer Gemeinde finden Sie in dem Verzeichnis Gemeinderat oder klicken Sie hier.

Gemeinderatsitzung
Zur nächsten Sitzung

 

zurück